Programm „Justiz“ 2021-2027
Das Programm „Justiz“ soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht.
Das Programm „Justiz“ dient insbesondere Folgendem:
- Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, unter anderem durch Unterstützung der Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme und der Vollstreckung von Entscheidungen;
- Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts, der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit;
- Erleichterung des Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes durch Förderung wirksamer Zivil- und Strafverfahren und durch Stärkung und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
Welche Arten von Tätigkeiten werden aus dem Programm „Justiz“ finanziert?
- Sensibilisierung und Schulung: Relevante Interessenträger werden bei der Vertiefung ihres Wissens über die Unionspolitik und das Unionsrecht, unter anderem des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts, die Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit oder die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, unterstützt;
- gegenseitiges Lernen durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Beteiligten, um das Zivil- und Strafrecht der jeweils anderen Seite besser zu verstehen und die Rechts- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, besser kennenzulernen;
- Analyse- und Überwachungstätigkeiten, um potenzielle Hindernisse für das reibungslose Funktionieren eines europäischen Rechtsraums besser kennenzulernen und zu verstehen;
- Entwicklung und Nutzung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), um die Justizsysteme effizienter zu gestalten und besser zu vernetzen sowie die grenzübergreifende Interoperabilität von Systemen und Anwendungen zu verbessern;
- Ausbau der Kapazitäten zentraler europäischer Netzwerke sowie Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft in den Programmbereichen.
Welche Unterstützung erhalten Nichtregierungsorganisationen?
Organisationen der Zivilgesellschaft spielen bei der Durchführung des Fonds „Justiz, Rechte und Werte“ eine zentrale Rolle. Das Programm „Rechte und Werte“ zielt insbesondere – auch durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – auf den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab, um eine tragfähige Basis für eine offene, demokratische und inklusive Gesellschaft zu sichern.
Nichtregierungsorganisationen werden – wie schon bisher üblich – Mittel erhalten, mit denen im Rahmen der drei spezifischen Ziele vorgesehene Tätigkeiten gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Projekte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zur Förderung der Rechte von Kindern oder Gedenkprojekte.
Außerdem werden über das Programm Tätigkeiten zur Förderung und Erleichterung der aktiven Beteiligung am Aufbau einer demokratischeren Union sowie zur Sensibilisierung für Rechte und Werte durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft – unter anderem Nichtregierungsorganisationen und Denkfabriken – finanziert.
Darüber hinaus wird das Programm „Justiz“ Organisationen der Zivilgesellschaft unter anderem auch dabei unterstützten, den Zugang zur Justiz für alle zu erleichtern.
In welchem Verhältnis steht der Fonds zu dem neuen Mechanismus für die Rechtsstaatlichkeit, den die Kommission im mehrjährigen Finanzrahmen vorgeschlagen hat?
Die vorgeschlagene Verordnung wird der Union ein Instrument für Fälle an die Hand geben, in denen Schwächen in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung oder die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
Der Fonds hat hingegen die Aufgabe, im Einklang mit Grundrechten und europäischen Werten stehende politische Maßnahmen zu fördern. Er wird die Entwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit und gegenseitigem Vertrauen basiert, weiter unterstützen, damit die Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.